FDP-Kreisverband Biberach
FDP-Kreisverband Biberach
Weil wir Freiheit und Verantwortung lieben!
Über uns
Wir Freie Demokraten im Landkreis Biberach bekennen uns zu den Werten und Grundsätzen der FDP und setzen uns für diese aktiv ein. Als eine liberale, weltanschaulich neutrale, tolerante und zukunftsorientierte Partei sind wir offen für neue Technologien und visionäre Lösungen, die der Weiterentwicklung unseres Landkreises in Wirtschaft, Verkehr, Tourismus und Wohnen dienen. Wir stehen für umfassende Bildung im frühkindlichen Bereich, Schule und Beruf sowie für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir bekennen uns zur sozialen Marktwirtschaft und setzen uns für gute Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft ein, weil die Wirtschaft die Grundlage unseres Wohlstandes bildet. Wir befassen uns intensiv mit sozialen Fragen in unserem Landkreis und setzen uns für die Belange der Schwachen in unserer Gesellschaft ein. Wir achten bei allen Entscheidungen auf Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Verträglichkeit mit der Umwelt.
Unsere Positionen
Bildung
Gute Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die einen langen Atmen bedarf und hochkomplex ist. Ziel muss es in Zeiten des Fachkräftemangels sein, jedem Schüler mit seinen individuellen Neigungen und Fähigkeiten passgenaue Bildungsangebote zu unterbreiten. Andererseits müssen Schüler auch zum mündigen Bürger erzogen werden, der sich in der (digitalen) Welt selbständig zurecht findet und eigenverantwortlich handelt.
Damit dies gelingt, benötigt das System Schule optimale Rahmenbedingungen. Schulleiter bedürfen mehr Autonomie und weniger Dirigismus von oben. Das Wohl einer Schule darf nicht von den Finanzen des Schulträgers oder des Landkreises abhängen. In der Lehreraus- und -fortbildung benötigen wir wieder eine bestmögliche Professionalität samt Vorbereitung auf die Praxis. Auch brauchen Schulen hauptamtliche EDV-Betreuer, generell mehr Lehrkräfte zur Stärkung der individuellen Betreuung sowie eine zielführende Qualitätsentwicklung.
Wirtschaft
Eine der wichtigsten Aufgaben des Staates in der sozialen Marktwirtschaft ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, innerhalb dessen sich das wirtschaftliche Handeln abspielen kann. Der Staat ist nicht unbedingt der bessere Unternehmer, sollte sich daher auf seine Kernkompetenzen konzentrieren und nur dann aktiv eingreifen, wenn ein Markt versagt.
Daneben sollte der Staat die Innovationsfreudigkeit stärken: Die Bundesagentur für Sprunginnovation SPRIND schafft beispielsweise Räume, in denen Innovatoren Risiken eingehen und radikal anders denken können. Die Agentur muss noch weiter gestärkt und mit deutlich mehr Kompetenzen versehen werden.
Digitalisierung
Deutschland hat in den vergangenen Jahrzehnten leider bei der Digitalisierung den Anschluss verloren. Corona war diesbezüglich ein Lackmustest, da Defizite schmerzhaft deutlich wurden: Beispielsweise verfügten Schulen über keinen Breitbandanschluss und Gesundheitsämter mussten Daten händisch erfassen und noch mit dem Fax arbeiten. Das Onlinezugangsgesetz wird das Ganze sicherlich noch verschärfen, da der Bund, die Länder und die Kommunen bis Ende 2022 dazu verpflichtet sind, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten.
Die Digitalisierung ist mittlerweile sicherlich eine Querschnittsaufgabe für fast alle Bereiche des täglichen Lebens und damit Standortfaktor.
Es ist für die verantwortlichen Akteure nun eine Herkulesaufgabe, schnellstmöglich die vorhandenen Defizite abzubauen und parallel dazu Konzepte für die Zukunft zu entwickeln.
Engagieren Sie sich!
Unsere Demokratie lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger - von Ihnen! Gerade in Zeiten weltweiter Krisenherde, Demokratieverdruss und Rechtsruck ist es wichtiger denn je, dass sich mehr Menschen aktiv einbringen. Die Freien Demokraten bieten dazu zahlreiche Möglichkeiten - für jedes Zeitbudget.
Neuigkeiten
▪️Was ist passiert? Bei der jüngsten Änderung des Tabaksteuergesetzes unterlief dem Bundesfinanzministerium eine schwere Gesetzgebungspanne: Die erst für 2027 vorgesehenen Steuererhöhungen gelten deshalb bereits seit dem 21. Oktober 2026, während für Vapes und E-Zigaretten bis Jahresende überhaupt kein Steuersatz festgelegt ist. ▪️Was will Klingbeil jetzt tun? Er möchte die Steuersätze nun per Gesetz rückwirkend anpassen. ▪️Ist das verfassungsmäßig zulässig? Sehr wahrscheinlich nicht. Wolfgang Kubicki: „Rückwirkend Steuern zu erheben, ist im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Vieles spricht dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig ist. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums ist ausgesprochen dünn und reicht bei Weitem nicht aus. Was das Ministerium hier einmal mehr vorgelegt hat, schafft keine Rechtssicherheit, sondern sorgt für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung. Der Bundestag darf eine solche Vorlage nicht einfach abnicken. Er sollte sich sehr genau überlegen, ob er erneut eine Formulierungshilfe von Lars Klingbeil durchwinkt, ohne die verfassungsrechtlichen Konsequenzen ernsthaft zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreift, muss dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Bislang ist das Bundesfinanzministerium diesen Nachweis schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit ist keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln kann. Klingbeil kann es einfach nicht.“
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Dr. med. vet. Silvia Bamberger